Long COVID ist von den meisten Krankenkassen, egal ob gesetzlich oder privat. als ein durch eine Infektion mit SarS-CoV2 entstandenes, eigenständiges Krankheitsbild anerkannt und entsprechend bewertet. Die Kosten der Therapie richten sich nach der Dauer der Behandlung gegen Long COVID und dem Gebührensatz. Die Kosten werden im Regelfall durch die Krankenkasse getragen. Eine Zuzahlung jeweils für eine ärztliche Verordnung oder einen Anteil der Behandlungskosten erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an, wenn Sie weitere Informationen oder Hilfe im Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzgl. der Kostenübernahme benötigen. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder per Telefon unter: 0 22 04 – 50 89 740.