Die FAQs
Die wichtigsten Antworten zu den wichtigsten Fragen
Was bedeuteten die buchstaben S.P.O.R.T.?
Sportwissenschaft/Sportmedizin
Physiotherapie
Orthopädie
Rehabilitation
Training
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Verordnung und nach den Richtlinien der (GebüTh). Die Regelbehandlung für eine allgemeine Krankengymnastik oder manuelle Therapie liegt bei 15 Min.
Für eine optimale Versorgung empfehlen wir daher Doppelbehandlung mit 30 Min. Behandlungsdauer.
Bei unseren Konzepten ist die Behandlungsdauer in den Honorarvereinbarungen hinterlegt.
Kann ich mich auch länger Behandeln lassen?
Dies geht grundsätzlich, jedoch müssen Sie die Kosten hierfür selbst übernehmen. Falls Sie Interesse haben, sprechen Sie Ihren Therapeuten direkt an.
In welchem Turnus sollten die Behandlungen stattfinden?
Für eine therapeutische Wirkung sollten die Behandlungseinheiten zweimal pro Woche stattfinden. Die Termine werden langfristig, über die Verordnungsmenge hinaus geplant, damit wir Ihnen eine Terminsicherheit garantieren können.
Wie ist die Betreuung in den Konzepten?
Die Betreuung findet im Rahmen 1:1 (Konzepten) bis zur 1:3 Betreuung (KG-Gerät) von den hochqualifizierten und überwiegend akademisierten Mitarbeitern statt. Während der Trainingseinheiten werden Sie ständig kontrolliert, korrigiert und motiviert.
Was passiert, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig! Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung stellen müssen! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Benötige ich eine Verordnung (Rezept)?
Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist möglich, da wir selbst private Verordnungen erstellen dürfen. Allerdings kann es sein, dass Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung eine Kostenübernahme anteilig oder ganz verweigert. Prüfen Sie daher unbedingt vorher Ihren persönlichen Tarif.
Was kann ich machen, wenn mein Arzt keine Verordnungen mehr ausstellt?
Sollten Ihnen keine Verordnungen mehr ausgestellt werden, sprechen Sie uns an. In der Gesundheitsberatung informieren wir Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und können auf ein spezielles Ärzte-Netzwerk zurückgreifen, damit Ihre Behandlung ununterbrochen weitergehen kann.
Behandeln sie nur Privat-patienten?
Nein, wir sind bei allen Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften, als offizieller Heilmittelerbringer anerkannt.
Muss ich als Kassenpatient eine Zuzahlungs leisten?
In der Regel ja. Die Zuzahlung wird von den Krankenkassen vorgeschrieben und beläuft sich auf generell € 10,- pro Rezept plus 10% der Behandlungskosten. Sie haben aber auch die Option einer Zuzahlungsbefreiung. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Wie hoch sind die Kosten als Privat-Patient?
Die Preise richten sich nach §4 der Gebührenübersicht der GebüTh und/oder werden in den Honorarvereinbarungen angeben.
Was mache ich wenn meine Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt?
Für eine individuelle Erstattungsoptimierung im Rahmen der GebüTh, vereinbaren Sie bitte eine Beratungstermin.
Ist das S.P.o.r.t institut zu teuer?
Die Honorare liegen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist und liegen im Rahmen der Gebührenordnung (2,3 facher VdeK). Selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass die Leistungen zu teuer sind. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind. Auch Ihre PKV sollte dies respektieren.
